Skip to main content
Service, Beratung & Support
Banking & Prozesse
Gesamtbewertung3.0
17.06.2020 | 20:37 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Ablehnung von vom Arzt verordneter Medikamente, die von der Beihilfe anstandslos erstattet wurden und auch von Ihnen in der Vergangenheit - aber erst nach Widerspruch - schon aufgrund einer Verordnung dann doch erstattet wurden.
Ablehnung von vom Arzt verordneter Medikamente, die von der Beihilfe anstandslos erstattet wurden und auch von Ihnen in der Vergangenheit - aber erst nach Widerspruch - schon aufgrund einer Verordnung dann doch erstattet wurden.
Würde Bank weiterempfehlen
Ja