Ablehnung von vom Arzt verordneter Medikamente, die von der Beihilfe anstandslos erstattet wurden und auch von Ihnen in der Vergangenheit - aber erst nach Widerspruch - schon aufgrund einer Verordnung dann doch erstattet wurden.
Ablehnung von vom Arzt verordneter Medikamente, die von der Beihilfe anstandslos erstattet wurden und auch von Ihnen in der Vergangenheit - aber erst nach Widerspruch - schon aufgrund einer Verordnung dann doch erstattet wurden.