Es wurden Leistungen gestrichen bezüglich der Gebührenziffer 34 ,dacangeblich hier 3 Kriterien erfüllt sein müssen, die aber in der Gebührenordnung so nicht dargestellt werden, zumal die Beihilfestelle das anstandslos bezahlt hatte, da ja dort die gleichen Voraussetzungen gelten. Daher besteht der Verdacht, das die AXA hier interne Regelungen getroffen hat, die aber jeder Grundlage entbehren.
Es wurden Leistungen gestrichen bezüglich der Gebührenziffer 34 ,dacangeblich hier 3 Kriterien erfüllt sein müssen, die aber in der Gebührenordnung so nicht dargestellt werden, zumal die Beihilfestelle das anstandslos bezahlt hatte, da ja dort die gleichen Voraussetzungen gelten. Daher besteht der Verdacht, das die AXA hier interne Regelungen getroffen hat, die aber jeder Grundlage entbehren.