| 25.06.2020 | 15:07 Uhr VerifiziertAufgrund der Bearbeitung meines Vollkaskoschadens habe ich Zweifel den richtigen Versicherer gewählt zu haben. Ich bleibe auf einem Teil dear Reparaturkosten sitzen, da AXA vermutet die gegnerische Versicherung hätte Zuvor einen höheren Betrag der Rechnung zahlen müssen. Daffür gibt es keinen Nachweis, sondern eine auf Annahmen basierende Berechnung. Die telefonisch besprochene direkte Klärung mit der gegnerischen Versicherung hat nicht stattgefunden. D.h. die vom Sachbearbeiter vorgeschlagene Vorgehensweise wurde nicht eingehalten. Stattdessen soll ich zum Anwalt gehen und den von der AXA gekürzten Betrag anwaltlich einfordern. Aufgrund der Bearbeitung meines Vollkaskoschadens habe ich Zweifel den richtigen Versicherer gewählt zu haben. Ich bleibe auf einem Teil dear Reparaturkosten sitzen, da AXA vermutet die gegnerische Versicherung hätte Zuvor einen höheren Betrag der Rechnung zahlen müssen. Daffür gibt es keinen Nachweis, sondern eine auf Annahmen basierende Berechnung. Die telefonisch besprochene direkte Klärung mit der gegnerischen Versicherung hat nicht stattgefunden. D.h. die vom Sachbearbeiter vorgeschlagene Vorgehensweise wurde nicht eingehalten. Stattdessen soll ich zum Anwalt gehen und den von der AXA gekürzten Betrag anwaltlich einfordern. Würde Bank weiterempfehlen Nein |




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