Zeitrahmen für Leistungsabrechnung (2 Wochen nach Absendung der Unterlagen) ist o.k. Mehr Deutlichkeit nach welchen Kriterien und in welchen Anteilen Selbstbehalt verrechnet wird.
Zeitrahmen für Leistungsabrechnung (2 Wochen nach Absendung der Unterlagen) ist o.k. Mehr Deutlichkeit nach welchen Kriterien und in welchen Anteilen Selbstbehalt verrechnet wird.