Insgesamt ist die DBV eine adäquate Krankenversicherung für Besmte. Die Bewertung mit 8 Punkten bezieht sich auf gelegentliche Nichtanerkennung von Ausgaben, die von der Beihilfe i.R. nicht beanstandet werden.
Insgesamt ist die DBV eine adäquate Krankenversicherung für Besmte. Die Bewertung mit 8 Punkten bezieht sich auf gelegentliche Nichtanerkennung von Ausgaben, die von der Beihilfe i.R. nicht beanstandet werden.