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Gesamtbewertung1.0
15.04.2024 | 15:13 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Eine Zahnzusatzversicherung, die mit ***% Erstattung des Rechnungsbeitrages wirbt und abgeschlossen ist, sollte auch diesen Betrag übernehmen und nicht erst dann die Zuzahlung der GKK abziehen. Für mich nicht korrekt sondern täuschend.
Eine Zahnzusatzversicherung, die mit ***% Erstattung des Rechnungsbeitrages wirbt und abgeschlossen ist, sollte auch diesen Betrag übernehmen und nicht erst dann die Zuzahlung der GKK abziehen. Für mich nicht korrekt sondern täuschend.
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Nein