Eine schleppende Kostenübernahme-Abrechnung: eingereicht am 01.03.24 - trotz Anruf bei der KV am 03.04.24 wurde die Abrechnung heute am 19.04. geschickt. Es handelte sich hier um eine Kostenübernahme von fest ****€. In einem solchen Fall sollte eine beschleunigte Abrechnung und evtl. eine Teilüberweisung der Kostenübernahme erfolgen. Dieses wird von vielen Krankenkassen praktiziert, insbesondere von der allseits bekannten Bundes-Beihilfe!
Eine schleppende Kostenübernahme-Abrechnung: eingereicht am 01.03.24 - trotz Anruf bei der KV am 03.04.24 wurde die Abrechnung heute am 19.04. geschickt. Es handelte sich hier um eine Kostenübernahme von fest ****€. In einem solchen Fall sollte eine beschleunigte Abrechnung und evtl. eine Teilüberweisung der Kostenübernahme erfolgen. Dieses wird von vielen Krankenkassen praktiziert, insbesondere von der allseits bekannten Bundes-Beihilfe!