| 23.04.2024 | 16:45 Uhr VerifiziertVerbesserungen
- Die Leistungsabrechnungen sollten einen 'Bezug' zur Kostenaufstellung enthalten
- Bezug nehmend auf meine Kostenaufstellung vom 15.04.2024 ist lediglich die Rechnung für
stationäre Leistungen vom 08.04.2024 ohne die PVS-Abrechnung von ***
aufgeführt. Dieser Sachverhalt ist für den Versicherungsnehmer nicht nachvollziehbar und
bedingen seitens des Versicherungsnehmers zwangsläufig Fragen zur Leistungsabrechnung.
Eine entsprechende Anmerkung hierzu würde den Sachverhalt bereits im Vorfeld klären.
- Erst das mit *** sehr positives geführtes Telefonat konnte zur einer abschließenden
Klärung beitragen. Verbesserungen
- Die Leistungsabrechnungen sollten einen 'Bezug' zur Kostenaufstellung enthalten
- Bezug nehmend auf meine Kostenaufstellung vom 15.04.2024 ist lediglich die Rechnung für
stationäre Leistungen vom 08.04.2024 ohne die PVS-Abrechnung von ***
aufgeführt. Dieser Sachverhalt ist für den Versicherungsnehmer nicht nachvollziehbar und
bedingen seitens des Versicherungsnehmers zwangsläufig Fragen zur Leistungsabrechnung.
Eine entsprechende Anmerkung hierzu würde den Sachverhalt bereits im Vorfeld klären.
- Erst das mit *** sehr positives geführtes Telefonat konnte zur einer abschließenden
Klärung beitragen. Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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