Bei der Bearbeitung von Rechnungen für Leistungsfälle sollte der Fälligkeitstermin der Rechnung beachtet werden, vorausgesetzt der Versicherte hat die Rechnung rechtzeitig weiter geleitet Nicht jeder Rechnungsbetrag kann verauslagt werden Die verspätete Zahlung geht dann zu Lasten des Versicherten sowohl was die Zahlungsmoral als auch gegebenenfalls Verspätungszinsen betrifft
Bei der Bearbeitung von Rechnungen für Leistungsfälle sollte der Fälligkeitstermin der Rechnung beachtet werden, vorausgesetzt der Versicherte hat die Rechnung rechtzeitig weiter geleitet Nicht jeder Rechnungsbetrag kann verauslagt werden Die verspätete Zahlung geht dann zu Lasten des Versicherten sowohl was die Zahlungsmoral als auch gegebenenfalls Verspätungszinsen betrifft