AXA nimmt - im Gegensatz zu ihrem Rechtsvorgänger DBV (Zugehörigkeit: 26 Jahre) - bei allen Abrechnungen (diese erfolgen meinerseits in der Regel einmal jährlich) unverhältnismäßig hohe Abzüge ("Ablehnungsbeträge") vor.
Deren Korrektur und das Einfordern berechtigter Erstattungsbeträge erfordern jedes Mal einen relativ hohen Aufwand. Dieser Aufwand wird noch erhöht durch Anforderung "ärztlicher Nachweise".
Diesseits entsteht der Eindruck, als hätten die Sachbearbeiter ein "persönliches Interesse" an solchen Ablehnungen.
Das kostet Vertrauen!
AXA nimmt - im Gegensatz zu ihrem Rechtsvorgänger DBV (Zugehörigkeit: 26 Jahre) - bei allen Abrechnungen (diese erfolgen meinerseits in der Regel einmal jährlich) unverhältnismäßig hohe Abzüge ("Ablehnungsbeträge") vor.
Deren Korrektur und das Einfordern berechtigter Erstattungsbeträge erfordern jedes Mal einen relativ hohen Aufwand. Dieser Aufwand wird noch erhöht durch Anforderung "ärztlicher Nachweise".
Diesseits entsteht der Eindruck, als hätten die Sachbearbeiter ein "persönliches Interesse" an solchen Ablehnungen.
Das kostet Vertrauen!