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Gesamtbewertung3.0
03.05.2024 | 09:23 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Bei notwendigen Korrekturen der Rechnung zur Leistungsabrechnung sollte dieses direkt dem Rechnungsaussteller kommuniziert und mit ihm geklärt werden (Patient natürlich in Kopie). Der unstrittige Betrag sollte umgehend überwiesen werden, soweit der Patient Direktüberweisung gewünscht hat.
Bei notwendigen Korrekturen der Rechnung zur Leistungsabrechnung sollte dieses direkt dem Rechnungsaussteller kommuniziert und mit ihm geklärt werden (Patient natürlich in Kopie). Der unstrittige Betrag sollte umgehend überwiesen werden, soweit der Patient Direktüberweisung gewünscht hat.
Würde Bank weiterempfehlen
Ja