IT könnte besser sein. Die Finanzamtsbestätigung ist überfällig: "Die Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Finanzbehörden bis zum 28.02. eines Jahres die Höhe der vom Versicherten selbst gezahlten Beiträge und der von der Krankenkasse erstatteten Beiträge mitzuteilen. Die Übermittlung der Daten ist ausschließlich elektronisch möglich."
IT könnte besser sein. Die Finanzamtsbestätigung ist überfällig: "Die Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Finanzbehörden bis zum 28.02. eines Jahres die Höhe der vom Versicherten selbst gezahlten Beiträge und der von der Krankenkasse erstatteten Beiträge mitzuteilen. Die Übermittlung der Daten ist ausschließlich elektronisch möglich."