Es ist nicht hinnehmbar, wenn Leistungsabrechnungen länger als vier Wochen dauern und nach Rückfrage nicht einmal gesagt werden kann, wann Abrechnung erfolgen wird.
Es ist nicht hinnehmbar, wenn Leistungsabrechnungen länger als vier Wochen dauern und nach Rückfrage nicht einmal gesagt werden kann, wann Abrechnung erfolgen wird.