Die seitens der AXA gemachten Angaben sind nicht zufriedenstellend. Gesetzliche Krankenkassen sind gem. 20 SGB V zur Unterstützung von Präventionskursen verpflichtet.
Mir wurde nun gesagt, dies sei eine Einzelfallprüfung und könne nur nach Antrag mit genauen Angaben bewilligt werden.
Die seitens der AXA gemachten Angaben sind nicht zufriedenstellend. Gesetzliche Krankenkassen sind gem. 20 SGB V zur Unterstützung von Präventionskursen verpflichtet.
Mir wurde nun gesagt, dies sei eine Einzelfallprüfung und könne nur nach Antrag mit genauen Angaben bewilligt werden.