| 13.06.2024 | 14:42 Uhr VerifiziertIch habe die Sonderkündigung meiner Gebäudeversicherung nach einer drastischen Kostenerhöhung am 6.5.2024 an Ihr Haus eingereicht. Kündigung zum 1.6.2024. Dann wurde mir trotzdem der Folgejahresbeitrag abgebucht. Ich habe diese Abbuchung wiederrufen.Dann kam mit Schreiben v. 8.6.die Information ich wäre im Zahlungsrückstand. Das ist unverschämt. Eine telefonische Rückfrage bei Ihnen ergab im ersten Durchgang, dass man bei der bearbeitung 29 Tage im Rückstand wäre.Heute, nach diesen 29 Tagen, sagt man, man wäre bei der Bearbeitung Stand Februar 24. Jetzt erfolgt 24 Tage Mahnungsaussetzung. Mal sehen, was sich dann Ende Juni ergibt. Ich hoffe die Bestätigung der Kündigung liegt dann vor. Mahnungen bzw.Zahlungsaufforderungen Ihrererseits werde ich ignorieren Ich habe die Sonderkündigung meiner Gebäudeversicherung nach einer drastischen Kostenerhöhung am 6.5.2024 an Ihr Haus eingereicht. Kündigung zum 1.6.2024. Dann wurde mir trotzdem der Folgejahresbeitrag abgebucht. Ich habe diese Abbuchung wiederrufen.Dann kam mit Schreiben v. 8.6.die Information ich wäre im Zahlungsrückstand. Das ist unverschämt. Eine telefonische Rückfrage bei Ihnen ergab im ersten Durchgang, dass man bei der bearbeitung 29 Tage im Rückstand wäre.Heute, nach diesen 29 Tagen, sagt man, man wäre bei der Bearbeitung Stand Februar 24. Jetzt erfolgt 24 Tage Mahnungsaussetzung. Mal sehen, was sich dann Ende Juni ergibt. Ich hoffe die Bestätigung der Kündigung liegt dann vor. Mahnungen bzw.Zahlungsaufforderungen Ihrererseits werde ich ignorieren Würde Bank weiterempfehlen Nein |




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