Zu beanstanden gibt es nichts. Für eine Maximalbewertung bedürfte es eines (besonders) herausragenden Umstands (in meiner schulischen und beruflichen Sozialisation [Baden-Württemberg in den sechziger und siebziger Jahren bzw. Juristerei] gab es für "alles in Ordnung" ein befriedigend)
Zu beanstanden gibt es nichts. Für eine Maximalbewertung bedürfte es eines (besonders) herausragenden Umstands (in meiner schulischen und beruflichen Sozialisation [Baden-Württemberg in den sechziger und siebziger Jahren bzw. Juristerei] gab es für "alles in Ordnung" ein befriedigend)