| 30.06.2024 | 11:28 Uhr VerifiziertEs werden keine Portogebühren erstattet, wenn Artikel im Interne bedeutend billiger sind, als in der Apotheke. Beispiel: 168 Einlagen Kosten im Internet incl. Porto ***€ In der Apotheke würde ich für die gleiche Menge ***€ bezahlen. Für die DBV ist der Internetkauf eine Ersparnis von ***€ x ***%= ***€. Lehnen Sie die Portogebühren von ***€ x ***%=***€ ab, sparen Sie die Summe von ***€, müssen aber beim Kauf in der Apotheke ***€ mehr begleichen. Ich frage mich , wo da die Logik ist.
Dann werden teilweise Rechnungen, die mit einer vorangegangenen Krankheit im Zusammenhang stehen, und bis zu 8 Wochen verzögert, bis erneut nachgewiesen wird, dass die Rechnung korrekt eingereicht wurde. Es werden keine Portogebühren erstattet, wenn Artikel im Interne bedeutend billiger sind, als in der Apotheke. Beispiel: 168 Einlagen Kosten im Internet incl. Porto ***€ In der Apotheke würde ich für die gleiche Menge ***€ bezahlen. Für die DBV ist der Internetkauf eine Ersparnis von ***€ x ***%= ***€. Lehnen Sie die Portogebühren von ***€ x ***%=***€ ab, sparen Sie die Summe von ***€, müssen aber beim Kauf in der Apotheke ***€ mehr begleichen. Ich frage mich , wo da die Logik ist.
Dann werden teilweise Rechnungen, die mit einer vorangegangenen Krankheit im Zusammenhang stehen, und bis zu 8 Wochen verzögert, bis erneut nachgewiesen wird, dass die Rechnung korrekt eingereicht wurde. Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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