Wenn es um eine Auszahlung geht verlangt AXA in Deutschland nicht übliche beglaubigte Ausweisskopie obwohl der Geldbetrag auf das gleiche Konto überwiesen werden soll.
Wenn es um eine Auszahlung geht verlangt AXA in Deutschland nicht übliche beglaubigte Ausweisskopie obwohl der Geldbetrag auf das gleiche Konto überwiesen werden soll.