Dass sich bei Einreichung einer Zahlungserinnerung auf den Standpunkt gestellt wird, man benötige das Original, obwohl alle Leistungen EXAKT wie in der Erstrechnung aufgelistet sind und die Mahngebühr sogar separat in Zahlen aufgeführt ist.
Dass sich bei Einreichung einer Zahlungserinnerung auf den Standpunkt gestellt wird, man benötige das Original, obwohl alle Leistungen EXAKT wie in der Erstrechnung aufgelistet sind und die Mahngebühr sogar separat in Zahlen aufgeführt ist.