Zu dieser Leistungsabrechnung gibt es nichts zu beanstanden.
Dennoch gibt es immer wieder Leistungskürzungen, insbesondere bei Zahnarztrechnungen, trotz nachgereichter Stellungnahme/Begründung seitens der Zahnarztpraxis, die dennoch nicht anerkannt werden.
Zu dieser Leistungsabrechnung gibt es nichts zu beanstanden.
Dennoch gibt es immer wieder Leistungskürzungen, insbesondere bei Zahnarztrechnungen, trotz nachgereichter Stellungnahme/Begründung seitens der Zahnarztpraxis, die dennoch nicht anerkannt werden.