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Gesamtbewertung1.0
24.07.2024 | 18:27 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Leistungen, die früher von der DBV *** übernommen worden sind, werden seit der Übernahme durch die AXA nicht mehr gezahlt. Oder nicht in vollem Höhe. So geschehen bei Heilpraktiker-, Zahnarzt- und Hautarztrechnungen. Ebenso bei Medikamenten oder Hilfsmitteln.
Leistungen, die früher von der DBV *** übernommen worden sind, werden seit der Übernahme durch die AXA nicht mehr gezahlt. Oder nicht in vollem Höhe. So geschehen bei Heilpraktiker-, Zahnarzt- und Hautarztrechnungen. Ebenso bei Medikamenten oder Hilfsmitteln.
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