Leistungen, die früher von der DBV *** übernommen worden sind, werden seit der Übernahme durch die AXA nicht mehr gezahlt. Oder nicht in vollem Höhe. So geschehen bei Heilpraktiker-, Zahnarzt- und Hautarztrechnungen. Ebenso bei Medikamenten oder Hilfsmitteln.
Leistungen, die früher von der DBV *** übernommen worden sind, werden seit der Übernahme durch die AXA nicht mehr gezahlt. Oder nicht in vollem Höhe. So geschehen bei Heilpraktiker-, Zahnarzt- und Hautarztrechnungen. Ebenso bei Medikamenten oder Hilfsmitteln.