Bei der o.g. Abrechnung wurde das Rezept für Podologie nicht berücksichtigt. Die Quittung dafür ist immer auf der Rückseite des Rezeptes ohne gesonderte Rechnung ersichtlich. Ihrerseits wurde auf das Rezept überhaupt nicht eingegangen.
Bitte um Nachberechnung.
Bei der o.g. Abrechnung wurde das Rezept für Podologie nicht berücksichtigt. Die Quittung dafür ist immer auf der Rückseite des Rezeptes ohne gesonderte Rechnung ersichtlich. Ihrerseits wurde auf das Rezept überhaupt nicht eingegangen.
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