Zu lange Bearbeitung. Keine Zugewandheit zum Versicherten bei ernsthafter Beeinträchtigung.
Hier sollte mehr abgewogen werden, ob es angezeigt ist irgendwelche Kleinbeträge nicht zu erstatten.
Zu lange Bearbeitung. Keine Zugewandheit zum Versicherten bei ernsthafter Beeinträchtigung.
Hier sollte mehr abgewogen werden, ob es angezeigt ist irgendwelche Kleinbeträge nicht zu erstatten.