In der Vergangenheit wurden mitunter vom Arzt verschriebene Medikamente, die als Arzneimittel auf der Packungsbeilage und in der Beschreibung auch so ausgewiesen (Hautsalben u. Ä.) waren, nicht sofort als solche auch vergütet, sondern erst nach meiner Intervention.
Grundsätzlich vertraue ich meinen Ärzten, dass sie bei der Abrechnung keine Fehler machen und reiche diese so weiter. Aber auch hier sind mitunter kleine Formfehler Anlaß, einen Ausgleich nicht zu gewähren, so dass ich mich im Nachhinein wieder mit dem abrechnenden Arzt auseinandersetzen muß.
In der Vergangenheit wurden mitunter vom Arzt verschriebene Medikamente, die als Arzneimittel auf der Packungsbeilage und in der Beschreibung auch so ausgewiesen (Hautsalben u. Ä.) waren, nicht sofort als solche auch vergütet, sondern erst nach meiner Intervention.
Grundsätzlich vertraue ich meinen Ärzten, dass sie bei der Abrechnung keine Fehler machen und reiche diese so weiter. Aber auch hier sind mitunter kleine Formfehler Anlaß, einen Ausgleich nicht zu gewähren, so dass ich mich im Nachhinein wieder mit dem abrechnenden Arzt auseinandersetzen muß.