Aussage des Mitarbeiters und dem Schreiben vom 19.07.24 abweichend. Entgegen dem Schreiben wurde ausgesagt, dass ich selbst einen Mahnstopp veranlassen muss. Nach Rücksprache mit dem Rechnungsaussteller klärte sich der Vorgang. Der Mahnstopp wurde wie im Schreiben dargelegt veranlasst.
Aussage des Mitarbeiters und dem Schreiben vom 19.07.24 abweichend. Entgegen dem Schreiben wurde ausgesagt, dass ich selbst einen Mahnstopp veranlassen muss. Nach Rücksprache mit dem Rechnungsaussteller klärte sich der Vorgang. Der Mahnstopp wurde wie im Schreiben dargelegt veranlasst.