Festlegung des Stundenverrechnungssatzes bei einem Teilkaskoschaden und fiktiver Abrechnung entspricht absolut nicht der Realität und ist konkurrenzlos niedrig angesetzt.
Festlegung des Stundenverrechnungssatzes bei einem Teilkaskoschaden und fiktiver Abrechnung entspricht absolut nicht der Realität und ist konkurrenzlos niedrig angesetzt.