Im Bereich der Leistungsabrechnungen für Pflegeaufwendungen ist die Bearbeitungszeit von teilweise 2 Monaten einfach zu lange. Ich weise auf den § 14 Versicherungsvertragsgesetz hin, der eine Bearbeitungszeit von 4 Wochen vorsieht.
Im Bereich der Leistungsabrechnungen für Pflegeaufwendungen ist die Bearbeitungszeit von teilweise 2 Monaten einfach zu lange. Ich weise auf den § 14 Versicherungsvertragsgesetz hin, der eine Bearbeitungszeit von 4 Wochen vorsieht.