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Gesamtbewertung3.0
26.08.2024 | 17:11 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Im Bereich der Leistungsabrechnungen für Pflegeaufwendungen ist die Bearbeitungszeit von teilweise 2 Monaten einfach zu lange. Ich weise auf den § 14 Versicherungsvertragsgesetz hin, der eine Bearbeitungszeit von 4 Wochen vorsieht.
Im Bereich der Leistungsabrechnungen für Pflegeaufwendungen ist die Bearbeitungszeit von teilweise 2 Monaten einfach zu lange. Ich weise auf den § 14 Versicherungsvertragsgesetz hin, der eine Bearbeitungszeit von 4 Wochen vorsieht.
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Ja