Es kann nicht angehen, dass die Bearbeitung von eingereichten Krankenrechnungen mehr als 4 Wochen dauert. Der Versicherungsnehmer ist doch keine Bank, bei der der Versicherer sich ungefragt Darlehn aufnehmen darf.
Es kann nicht angehen, dass die Bearbeitung von eingereichten Krankenrechnungen mehr als 4 Wochen dauert. Der Versicherungsnehmer ist doch keine Bank, bei der der Versicherer sich ungefragt Darlehn aufnehmen darf.