| 08.09.2024 | 19:39 Uhr Verifiziertseit 29.8.2024 versucht mein Sohn – bei Ihnen krankenversichert – die für seine Immatrikulation an der TU Berlin nötige Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht zu organisieren. Diese Befreiung muss durch die mit Ihnen kooperierende HEK Versicherung an die Hochschule elektronisch übermittelt werden. So, 1.9.2024: Bescheinigung über die Kranken-/Pflege-Versicherung / für die für die Immatrikulation an der Hochschule wertlos. / 2.- 6.9.2024 tägliche Telefonate und Mails an Sofortservice der HEK ohne Ergebnis. / Fr, 6.9.2024: Mail der HEK, die den Vorgang auf Null zurücksetzt. Die Frist zur Einreichung der notwendigen Unterlagen zur Immatrikulation läuft am Mo, 9.9.2024 ab. Sollte die Immatrikulation unseres Sohnes zum Wintersemester 2024 an Ihrem Beleg scheitern, erwägen wir die Kündigung. Mit sehr unzufriedenen Grüßen *** seit 29.8.2024 versucht mein Sohn – bei Ihnen krankenversichert – die für seine Immatrikulation an der TU Berlin nötige Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht zu organisieren. Diese Befreiung muss durch die mit Ihnen kooperierende HEK Versicherung an die Hochschule elektronisch übermittelt werden. So, 1.9.2024: Bescheinigung über die Kranken-/Pflege-Versicherung / für die für die Immatrikulation an der Hochschule wertlos. / 2.- 6.9.2024 tägliche Telefonate und Mails an Sofortservice der HEK ohne Ergebnis. / Fr, 6.9.2024: Mail der HEK, die den Vorgang auf Null zurücksetzt. Die Frist zur Einreichung der notwendigen Unterlagen zur Immatrikulation läuft am Mo, 9.9.2024 ab. Sollte die Immatrikulation unseres Sohnes zum Wintersemester 2024 an Ihrem Beleg scheitern, erwägen wir die Kündigung. Mit sehr unzufriedenen Grüßen *** Würde Bank weiterempfehlen Nein |




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