Relativ schnelle Bearbeitung.
Bei Leistungsbescheiden sollten Anmerkungen nicht nur mit Ziffern gekennzeichnet werden,
sondern in Worten dargelegt werden.
Wie soll der Empfänger die Erklärungen
kennen?
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Bei Leistungsbescheiden sollten Anmerkungen nicht nur mit Ziffern gekennzeichnet werden,
sondern in Worten dargelegt werden.
Wie soll der Empfänger die Erklärungen
kennen?