Medizinisch notwendige Behandlungen und Diagnostik werden erst nach mehrfachen Begründungen erstattet, obwohl ersichtlich ist, welche Begründung bereits bei dem Erstellten der Rechnung durch den Behandler relevant ist
Medizinisch notwendige Behandlungen und Diagnostik werden erst nach mehrfachen Begründungen erstattet, obwohl ersichtlich ist, welche Begründung bereits bei dem Erstellten der Rechnung durch den Behandler relevant ist