Mir ist nicht klar, wie eine zum Vertragsabschluss "beabsichtigte" Behandlung (von der Leistung ausgeschlossen) von zu einem späteren Zeitpunkt beabsichtigten/erforderlichen Behandlung (eingeschlossen in den Vertrag) unterschieden werden kann, insbesondere bei nicht-akuten Dingen wie der professionellen Zahnreinigung.
Mir ist nicht klar, wie eine zum Vertragsabschluss "beabsichtigte" Behandlung (von der Leistung ausgeschlossen) von zu einem späteren Zeitpunkt beabsichtigten/erforderlichen Behandlung (eingeschlossen in den Vertrag) unterschieden werden kann, insbesondere bei nicht-akuten Dingen wie der professionellen Zahnreinigung.