Bei der telefonischen Beratung hatte ich angegeben, dass aktuell eine Überkronung erfolgt und OHNE Versicherungsanspruch umgestzt wird. Der Vertragsabschluß bezieht sich demzufolge nicht um diese sondern möglicherweise zukünftige Behandlungen. Diesen Sachverhalt konnte ich schriftlich leider nicht angeben, deshalb hier. MfG ***
Bei der telefonischen Beratung hatte ich angegeben, dass aktuell eine Überkronung erfolgt und OHNE Versicherungsanspruch umgestzt wird. Der Vertragsabschluß bezieht sich demzufolge nicht um diese sondern möglicherweise zukünftige Behandlungen. Diesen Sachverhalt konnte ich schriftlich leider nicht angeben, deshalb hier. MfG ***