Grundsätzlich ja, aber beim Abschluss des Vertrages wird u.a. gefragt ob man eine bestehende Haftpflichtversicherung bereits gekündigt hat. Beantwortet man diese Frage mit nein, muss man dennoch die nächste Frage - wer die Kündigung vorgenommen hat - beantworten, da sonst der Verrrag nicht abgeschlossen werden kann. Das ist unlogisch.
Grundsätzlich ja, aber beim Abschluss des Vertrages wird u.a. gefragt ob man eine bestehende Haftpflichtversicherung bereits gekündigt hat. Beantwortet man diese Frage mit nein, muss man dennoch die nächste Frage - wer die Kündigung vorgenommen hat - beantworten, da sonst der Verrrag nicht abgeschlossen werden kann. Das ist unlogisch.