| 13.12.2019 | 11:47 Uhr VerifiziertNachdem ich eine Rechnung (keine ***,-€) über eine Wurzelbehandlung bei der Zahnzusatzversicherung eingereicht hatte, wurde eine Zahlung dieser abgelehnt. Begründung: Es handele sich um eine Kiefer-OP, deren Kosten nur übernommen würden, wenn die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde.
1. Es war gar keine Kieferbehandlung.
2. Gut zu wissen, daß diese Versicherung nicht für eine Kiefer-OP aufkommt.
3. Vor 2 Tagen hatte ich die Versicherung telef. kontaktiert, worauf mir nach Schilderung des Falles eine erneute Überprüfung und Rückmeldung zugesichert wurde.
Werden wir mal geduldig abwarten. In der Zwischenzeit werde ich mich schon mal .um eine andere Versicherung kümmern. Nachdem ich eine Rechnung (keine ***,-€) über eine Wurzelbehandlung bei der Zahnzusatzversicherung eingereicht hatte, wurde eine Zahlung dieser abgelehnt. Begründung: Es handele sich um eine Kiefer-OP, deren Kosten nur übernommen würden, wenn die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde.
1. Es war gar keine Kieferbehandlung.
2. Gut zu wissen, daß diese Versicherung nicht für eine Kiefer-OP aufkommt.
3. Vor 2 Tagen hatte ich die Versicherung telef. kontaktiert, worauf mir nach Schilderung des Falles eine erneute Überprüfung und Rückmeldung zugesichert wurde.
Werden wir mal geduldig abwarten. In der Zwischenzeit werde ich mich schon mal .um eine andere Versicherung kümmern. Würde Bank weiterempfehlen Nein |




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