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Banking & Prozesse
Gesamtbewertung5.0
07.08.2015 | 07:33 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Ggfs. könnte ein Hinweis erscheinen dass der Beginn der Leistungsinanspruchnahme normalerweise beim Strom-/Gasanbieter nach Absprache telefonisch vorverlegt werden kann. Beispiel: Ich ziehe 24.7. in die Wohnung ein, werde vom Vermieter automatisch im Basistarif angemeldet. Ich melde mich zum 5.8. um, der neue Anbieter übernimmt dann nicht nur die Kündigung sondern kann auch rückwirkend zum 24.7. mit der Leistungsbelieferung starten.
Ggfs. könnte ein Hinweis erscheinen dass der Beginn der Leistungsinanspruchnahme normalerweise beim Strom-/Gasanbieter nach Absprache telefonisch vorverlegt werden kann. Beispiel: Ich ziehe 24.7. in die Wohnung ein, werde vom Vermieter automatisch im Basistarif angemeldet. Ich melde mich zum 5.8. um, der neue Anbieter übernimmt dann nicht nur die Kündigung sondern kann auch rückwirkend zum 24.7. mit der Leistungsbelieferung starten.
Würde Bank weiterempfehlen
Ja