Beim Einmalschutz bei der Reiserücktrittsversicherung sollten die Antragsteller immer alle Versicherten Personen, also Partner mitangeben, da nachträglich nichts mehr möglich ist. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verträge mit kurzer Laufzeit. Die Spezialisten von Check24 konnten mir trotzdem mit einer Vertragsumstellung sehr gut weiterhelfen. Ich danke sehr hierfür.
Beim Einmalschutz bei der Reiserücktrittsversicherung sollten die Antragsteller immer alle Versicherten Personen, also Partner mitangeben, da nachträglich nichts mehr möglich ist. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verträge mit kurzer Laufzeit. Die Spezialisten von Check24 konnten mir trotzdem mit einer Vertragsumstellung sehr gut weiterhelfen. Ich danke sehr hierfür.