Die Versicherungsbedingungen sollten nur für die abgeschlossenen Versicherungen aufgeführt werden.
Abgrenzung zwischen Vertragsbestandteil und Ausschluss ist manchmal für juristische Laien schwer
verständlich (z.B. Pkt 3.2.2 und 3.2.3.)
Die Versicherungsbedingungen sollten nur für die abgeschlossenen Versicherungen aufgeführt werden.
Abgrenzung zwischen Vertragsbestandteil und Ausschluss ist manchmal für juristische Laien schwer
verständlich (z.B. Pkt 3.2.2 und 3.2.3.)