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Gesamtbewertung2.0
01.10.2018 | 11:35 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Die Begründung für die Leistungskürzung bei den Arztkosten um ***% kann ich nicht nachvollziehen. Ich kann in diesem Fall keine Auswirkung auf die Höhe der Arztkosten durch die Wahl eines Zweibettzimmers feststellen. Der Abzug ist damit in keiner Weise gerechtfertigt.
Die Begründung für die Leistungskürzung bei den Arztkosten um ***% kann ich nicht nachvollziehen. Ich kann in diesem Fall keine Auswirkung auf die Höhe der Arztkosten durch die Wahl eines Zweibettzimmers feststellen. Der Abzug ist damit in keiner Weise gerechtfertigt.
Würde Bank weiterempfehlen
Nein