Nachdem früher zwei- oder dreimal *** anstandslos erstattet wurde, wurde diesmal die Erstattung abgelehnt. Die DKV begründet dies damit, dass der jetzige Sachbearbeiter im Gegensatz zu den bisherigen Sachbearbeitern "aufgepasst (!)" hat. So geht man nicht mit einem Kunden um, der seit 50 Jahren bei der DKV versichert ist.
Nachdem früher zwei- oder dreimal *** anstandslos erstattet wurde, wurde diesmal die Erstattung abgelehnt. Die DKV begründet dies damit, dass der jetzige Sachbearbeiter im Gegensatz zu den bisherigen Sachbearbeitern "aufgepasst (!)" hat. So geht man nicht mit einem Kunden um, der seit 50 Jahren bei der DKV versichert ist.