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Gesamtbewertung3.0
02.10.2018 | 16:21 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Hallo! Ich habe mich gewundert, dass bei einer Leistungseinreichnung eine Rechnung über € *** schlicht übersehen bzw. nicht zur Auszahlung kam. Erst bei einer nachfolgenden weiteren Einreichnung wurde auf Grund meiner Reklamation der Betrag dann anerkannt. Geärgert habe ich mich über eine Handhabung von Kosten, die im Rahmen einer geplanten OP vorher im Krankenhaus vom dann operierenden Arzt berechnet werden.Ohne diese Voruntersuchung wäre die OP nicht möglich und gehört nach meiner Auffassung zum OP-Fall. Der Betrag ist mit € *** ja relativ gering. Da diese Behandlung logischerweise vorab ambulant geschieht, wird dies von der DKV nicht erstattet. Dies geschah zweimal, wobei mir beim ersten Mal nach einem Telefongespräch mit einem Mitarbeiter der DKV der Betrag kulanzhalber nachträglich doch noch erstattet wurde. Bei einer nachfolgenden OP dann aber nicht mehr, obwohl ich die DKV darauf hinwies, dass ich ja für die DKV auch Kosten eingespart habe, in dem ich auf das mir vertraglich zustehende Einzelzimmer verzichtet habe und ein Doppelzimmer akzeptiert habe. Die Einsparung für die DKV betrug € ***.-. Da hätte ich nun erwartet, dass man nicht so kleinlich verfährt. Offensichtlich werden den Mitarbeitern wenig Ermessungsspielraum eingeräumt. Ich halte dies für verbesserungswürdig und würde möglicherweise deshalb die DKV nicht unbedingt weiterempfehlen. Mit freundlichem Gruß ***
Hallo! Ich habe mich gewundert, dass bei einer Leistungseinreichnung eine Rechnung über € *** schlicht übersehen bzw. nicht zur Auszahlung kam. Erst bei einer nachfolgenden weiteren Einreichnung wurde auf Grund meiner Reklamation der Betrag dann anerkannt. Geärgert habe ich mich über eine Handhabung von Kosten, die im Rahmen einer geplanten OP vorher im Krankenhaus vom dann operierenden Arzt berechnet werden.Ohne diese Voruntersuchung wäre die OP nicht möglich und gehört nach meiner Auffassung zum OP-Fall. Der Betrag ist mit € *** ja relativ gering. Da diese Behandlung logischerweise vorab ambulant geschieht, wird dies von der DKV nicht erstattet. Dies geschah zweimal, wobei mir beim ersten Mal nach einem Telefongespräch mit einem Mitarbeiter der DKV der Betrag kulanzhalber nachträglich doch noch erstattet wurde. Bei einer nachfolgenden OP dann aber nicht mehr, obwohl ich die DKV darauf hinwies, dass ich ja für die DKV auch Kosten eingespart habe, in dem ich auf das mir vertraglich zustehende Einzelzimmer verzichtet habe und ein Doppelzimmer akzeptiert habe. Die Einsparung für die DKV betrug € ***.-. Da hätte ich nun erwartet, dass man nicht so kleinlich verfährt. Offensichtlich werden den Mitarbeitern wenig Ermessungsspielraum eingeräumt. Ich halte dies für verbesserungswürdig und würde möglicherweise deshalb die DKV nicht unbedingt weiterempfehlen. Mit freundlichem Gruß ***
Würde Bank weiterempfehlen
Ja