Grundsätzlich werden die Erstattungsanträge zügig bearbeitet.
Anträge auf Genehmigung der Anschlussheilbehandlung werden jedoch -trotz ausreichend Vorlaufzeit- erst nach Beginn der Maßnahme bewilligt. Die Beihilfe setzt eine Startfrist zum MN-Beginn, der nicht eingehalten werden könnte, wenn auf die DKV gewartet würde.
Der Vermerk im Bescheid, dass die Bewilligung eine freiwillige Leistung ist und zukünftig darauf geachtet werden soll, dass erst nach Bewilligung begonnen wird, wirkt leider ziemlich höhnisch.
Grundsätzlich werden die Erstattungsanträge zügig bearbeitet.
Anträge auf Genehmigung der Anschlussheilbehandlung werden jedoch -trotz ausreichend Vorlaufzeit- erst nach Beginn der Maßnahme bewilligt. Die Beihilfe setzt eine Startfrist zum MN-Beginn, der nicht eingehalten werden könnte, wenn auf die DKV gewartet würde.
Der Vermerk im Bescheid, dass die Bewilligung eine freiwillige Leistung ist und zukünftig darauf geachtet werden soll, dass erst nach Bewilligung begonnen wird, wirkt leider ziemlich höhnisch.