Die Geldleistungen von der DKV erfolgen so fristgerecht,
daß eine Weiterleitung an den Leistungserbringer (Krankenhaus) immer innerhalb der Zahlungsfrist erfolgen kann.
Die Geldleistungen von der DKV erfolgen so fristgerecht,
daß eine Weiterleitung an den Leistungserbringer (Krankenhaus) immer innerhalb der Zahlungsfrist erfolgen kann.