Es wurde eine Zahnbehandlung durchgeführt, die vorher per Kostenvoranschlag bekannt gegeben und von Ihnen genehmigt worden war. Dennoch war die Rechnung drei Wochen nach der Einreichung noch nicht erstattet worden. Erst nach telefonischer Nachfrage wurde der Betrag erstattet. Bei einem Betrag von über *** ? ist das sehr ärgerlich und da die Rechnung ja schon durch den Kostenvoranschlag zu erwarten war ist das auch absolut nicht nachvollziehbar.
Es wurde eine Zahnbehandlung durchgeführt, die vorher per Kostenvoranschlag bekannt gegeben und von Ihnen genehmigt worden war. Dennoch war die Rechnung drei Wochen nach der Einreichung noch nicht erstattet worden. Erst nach telefonischer Nachfrage wurde der Betrag erstattet. Bei einem Betrag von über *** ? ist das sehr ärgerlich und da die Rechnung ja schon durch den Kostenvoranschlag zu erwarten war ist das auch absolut nicht nachvollziehbar.