| 10.08.2016 | 22:58 Uhr VerifiziertDie Erstattung meiner Krankheitskosten durch Anträge an zwei Institutionen (zu 40% an die DKV und zu 60% an die Beihilfestelle meiner Beamtenversorgung des Landes ***) ist regelmäßig ein großer Aufwand. Der angenehmste Teil ist der Schriftverkehr mit der DKV, der relativ kurz und vollständig mit der Leistungs-abrechnung beantwortet wird. Anders die Beihilfestelle, die über mehrere Monate auf ihren Bescheid warten läßt, auf ein umständliches und vierseitiges Formblatt besteht, von dem nur die Seite 4 relevant ist, aber untätig bleibt, wenn die Seiten 1 - 3 mit der Beamten-Laufbahn und immer unveränderten Angaben fehlen. Letztlich bleibt ein Selbstbehalt offen, der noch nie zu 60% der Erstattung geführt hat. Auch wenn das alles lästig ist, erfahre ich mehr als Pflichtversicherte, was die Ärzte abrechnen. Die Erstattung meiner Krankheitskosten durch Anträge an zwei Institutionen (zu 40% an die DKV und zu 60% an die Beihilfestelle meiner Beamtenversorgung des Landes ***) ist regelmäßig ein großer Aufwand. Der angenehmste Teil ist der Schriftverkehr mit der DKV, der relativ kurz und vollständig mit der Leistungs-abrechnung beantwortet wird. Anders die Beihilfestelle, die über mehrere Monate auf ihren Bescheid warten läßt, auf ein umständliches und vierseitiges Formblatt besteht, von dem nur die Seite 4 relevant ist, aber untätig bleibt, wenn die Seiten 1 - 3 mit der Beamten-Laufbahn und immer unveränderten Angaben fehlen. Letztlich bleibt ein Selbstbehalt offen, der noch nie zu 60% der Erstattung geführt hat. Auch wenn das alles lästig ist, erfahre ich mehr als Pflichtversicherte, was die Ärzte abrechnen. Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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