Fehlgeflossene Leistungen lt. falsch zugeordneter Leistungsabrechnung vom 21.09.2015 konnte mit einem Anruf und eigener umgehender Rücküberweisung des Leistungsbetrages auf das beim Telefonat angegebene dafür zuständige Konto unproblematisch und unbürokratisch korrigiert werden, siehe Leistungsabrechnung vom 29.09.2015.
Fehlgeflossene Leistungen lt. falsch zugeordneter Leistungsabrechnung vom 21.09.2015 konnte mit einem Anruf und eigener umgehender Rücküberweisung des Leistungsbetrages auf das beim Telefonat angegebene dafür zuständige Konto unproblematisch und unbürokratisch korrigiert werden, siehe Leistungsabrechnung vom 29.09.2015.