Die Leistungsabrechung hat sich entgegen früheren Jahren von 2 auf 3 Wochen "verlängert",dieser Zeitraum ist m-E., vor dem Hintergrund,daß Rezepte sofort reguliert werden müssen,unangemessen.Eine Weiterempfehlung würde ich trotzdem aussprechen.
Die Leistungsabrechung hat sich entgegen früheren Jahren von 2 auf 3 Wochen "verlängert",dieser Zeitraum ist m-E., vor dem Hintergrund,daß Rezepte sofort reguliert werden müssen,unangemessen.Eine Weiterempfehlung würde ich trotzdem aussprechen.