Die Leistungsabrechnung ist inhaltlich nicht zu beanstanden und stets ordentlich.
Allerdings ist die zeitliche Bearbeitung des Antrages erst nach über 3 Wochen nachdem der Antrag eingegangen ist, inakzeptabel. Es ist sogar ein zeitlich danach gestellter Antrag, bei dem der Auszahlungsbetrag deutlich niedriger war, vorgezogen worden und innerhalb weniger Tage bearbeitet worden.
Die Leistungsabrechnung ist inhaltlich nicht zu beanstanden und stets ordentlich.
Allerdings ist die zeitliche Bearbeitung des Antrages erst nach über 3 Wochen nachdem der Antrag eingegangen ist, inakzeptabel. Es ist sogar ein zeitlich danach gestellter Antrag, bei dem der Auszahlungsbetrag deutlich niedriger war, vorgezogen worden und innerhalb weniger Tage bearbeitet worden.