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Gesamtbewertung3.0
10.08.2015 | 16:37 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
1. Die Tabellen im Internet sollten mit Excel komplett kompatibel sein, damit sie aus den eigenen Tabellen übernommen werden können. Damit wären die eigenen Tabellen auch für die Beihilfeabrechnung bedingt nutzbar. 2. In Ihren Tabellen sollten Berichtigungen möglich sein. 3. Die Reihenfolge in Ihrer Abrechnung sollte sich an die Reihenfolge im Antrag halten, damit eine leichte Vergleichbarkeit möglich ist. Ersatzweise könnte von Ihnen eine gewünschte (aber nicht zwingende) Reihenfolge angegeben werden. 4. Sehr hilfreich wäre, wenn Sie Ihren Abrechnungsantrag mit dem der Rheinischen Versorgungskasse abstimmen würden, was in der Stadt Köln möglich sein sollte, da sehr viele Anträge gleichzeitig an beide Stellen gerichtet werden. Ich bitte ggfls. um eine Reaktion. mfg.
1. Die Tabellen im Internet sollten mit Excel komplett kompatibel sein, damit sie aus den eigenen Tabellen übernommen werden können. Damit wären die eigenen Tabellen auch für die Beihilfeabrechnung bedingt nutzbar. 2. In Ihren Tabellen sollten Berichtigungen möglich sein. 3. Die Reihenfolge in Ihrer Abrechnung sollte sich an die Reihenfolge im Antrag halten, damit eine leichte Vergleichbarkeit möglich ist. Ersatzweise könnte von Ihnen eine gewünschte (aber nicht zwingende) Reihenfolge angegeben werden. 4. Sehr hilfreich wäre, wenn Sie Ihren Abrechnungsantrag mit dem der Rheinischen Versorgungskasse abstimmen würden, was in der Stadt Köln möglich sein sollte, da sehr viele Anträge gleichzeitig an beide Stellen gerichtet werden. Ich bitte ggfls. um eine Reaktion. mfg.
Würde Bank weiterempfehlen
Ja