Die Erstattung der verauslagten Arztrechnungen erfolgt
meist zügig und ohne Beanstandung.
Bei Tarifänderung wird stets auf eine Umstellung
hingewiesen und Vorschläge unterbreitet.
Die Erstattung der verauslagten Arztrechnungen erfolgt
meist zügig und ohne Beanstandung.
Bei Tarifänderung wird stets auf eine Umstellung
hingewiesen und Vorschläge unterbreitet.